8. Fraktionsaustritt und Hardbloodout
8.1 Fraktionssperre nach Austritt
Nach dem Austritt aus einer kriminellen Organisation gilt eine Fraktionssperre von 14 Tagen. Während dieser Zeit ist es dem ehemaligen Mitglied nicht gestattet, einer anderen kriminellen Organisation beizutreten.
8.2 Hardbloodout
Ein Hardbloodout kann bei der Fraktionsleitung beantragt werden. Die Genehmigung erfolgt nach eingehender Prüfung durch die Leitung und setzt eine RP-technisch nachvollziehbare Begründung voraus. Ein Hardbloodout muss unmittelbar nach dem regulären Bloodout beantragt werden und erfordert triftige Gründe sowie Beweise für den Antrag. Während der Bearbeitung des Hardbloodouts ist es dem betroffenen Charakter untersagt, weiterhin aktiv im RP zu agieren oder IC-Aktivitäten auszuführen.
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