4. Fraktionsverwaltung
4.1 Disziplinarmassnahmen
Die Fraktionsleitung hat das Recht, Mitarbeiter zu verwarnen, zu kündigen oder bei Bedarf Fraktionsverwarnungen auszusprechen. Schwerwiegende Verstösse führen zu Disziplinarmassnahmen, die bis zur Einleitung von Spielpausen reichen können (siehe §8.3 Hauptregelwerk).
4.2 Fraktionsleitung und Bewerbungen
Bei gravierenden Verstössen kann die Fraktionsleitung abgesetzt werden, und eine neue Leitung kann durch eine Bewerbungsphase bestimmt werden.
4.3 Sanktionen bei Regelverstössen
Staatsfraktionen können nicht vollständig aufgelöst werden, jedoch sind bei schweren Regelverstössen wie Korruption oder Diebstahl disziplinarische Massnahmen durch Moderatoren möglich.
4.4 Bewerbungsphasen und Mitarbeiterbeschränkungen
Die Fraktionsverwaltung hat das Recht, bei Serverauslastung Bewerbungsphasen für Staatsfraktionen zu pausieren oder Mitarbeiterbeschränkungen festzulegen. Dies dient der Balance und fairen Verteilung von Fraktionsmitgliedern auf dem Server.
4.5 Fraktionsperre für Staatsfraktionen (neu)
Für Staatsfraktionen gilt ebenfalls eine Fraktionsperre von 7 Tagen.
Diese Frist ist immer einzuhalten – unabhängig davon, in welche Richtung oder innerhalb welcher Struktur gewechselt wird:
- Staatlich → kriminell/illegal
- Kriminell/illegal → staatlich
- Wechsel innerhalb staatlicher Organisationen (z. B. Polizei → Schutz & Rettung oder innerhalb derselben Staatsfraktion)
Die Fraktionsleitung entscheidet nach Ablauf der Frist weiterhin, ob ein Bewerber die nötigen Kompetenzen für die jeweilige Position mitbringt.
Keine Kommentare vorhanden
Keine Kommentare vorhanden