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2. Kriminelle Aktivitäten

2.1 Planung und Durchführung

Kriminelle Aktivitäten wie Überfälle, Erpressung und illegale Geschäfte müssen sorgfältig geplant und in das RP eingebettet sein. Spontane oder willkürliche Aktionen sind nicht gestattet.

2.2 Umgang mit staatlichen Organisationen

Aktionen gegen staatlichen Organisationen, wie die Polizei oder Rettungsdienste, müssen realistisch und RP-begründet sein. Künstlich herbeigeführte Konflikte sind verboten.

Mitglieder von Schutz und Rettung Helvetia (SRH) und dem Touring Club Helvetia (TCH) dürfen während ihrer Arbeit nicht angegriffen werden, es sei denn, sie verursachen selbst eine RP-Situation.

2.3 Gewaltanwendung

Gewalt muss immer eine logische Konsequenz des RP sein und darf nicht ohne triftigen Grund angewendet werden. Tödliche Gewalt sollte die letzte Option sein.