4. Zusammenarbeit und Interaktion
4.1 Zusammenarbeit mit Staatsfraktionen
Legale Organisationen sind verpflichtet, mit staatlichen Fraktionen wie der Kantonspolizei (KaPo) und Schutz und Rettung Helvetia (SRH) kooperativ zusammenzuarbeiten. Bei Konflikten muss stets eine realistische RP-Lösung angestrebt werden.
4.2 Interaktion mit anderen legalen Organisationen
Konflikte und Kooperationen mit anderen legalen Organisationen müssen im Rahmen des RP erfolgen. Willkürliche oder rein OOC-motivierte Handlungen sind verboten.
4.3 Handhabung von Konflikten mit kriminellen Fraktionen
Legale Organisationen dürfen in Konflikte mit kriminellen Organisationen geraten, müssen jedoch sicherstellen, dass Gewaltanwendung und kriminelle Handlungen nicht ihr Hauptfokus sind. Die Unterstützung von kriminellen Handlungen ist verboten.
4.4 Umgang mit geplanten illegalen Aktivitäten
Legale Organisationen dürfen keine illegalen Aktivitäten als offiziellen Bestandteil ihrer Organisationstätigkeit durchführen.
Ausnahme bilden ausschliesslich konzeptionell geplante RP-Szenarien, welche vorab im Organisationskonzept aufgeführt und genehmigt wurden.
Konzeptpflicht:
Sämtliche geplanten illegalen Aktivitäten, die im Umfeld einer legalen Organisation stattfinden sollen, müssen vollständig, transparent und nachvollziehbar im Organisationskonzept deklariert und genehmigt sein.
Klare Trennung Organisation / Individuum:
Illegale Aktivitäten, die nicht Bestandteil eines genehmigten Konzepts sind, dürfen ausschliesslich:
als Privatperson oder als inoffizielle Gruppierung ohne jegliche Verbindung zur legalen Organisation durchgeführt werden.
In diesen Fällen ist klar definiert, dass die handelnden Personen weder im Namen, Auftrag noch im Interesse der legalen Organisation agieren.
Keine organisatorische Verbindung oder Unterstützung:
Jegliche Nutzung von Ressourcen, Infrastruktur, Informationen, Einfluss oder Reputation der legalen Organisation für nicht genehmigte illegale Aktivitäten ist strikt untersagt.
Eskalations- und Auslegungsschutz:
Diese Regelung dient der eindeutigen Abgrenzung zwischen legaler Organisationstätigkeit und individuellen RP-Handlungen, der Vermeidung von Eskalationen sowie als verbindliche Grundlage für administrative Entscheidungen, falls gegen diese Trennung verstossen wird.
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