6. Disziplinarmassnahmen und Sanktionen
6.1 Verantwortung der Leitung der Organisationen
Die Leitung der kriminellen Organisation ist verantwortlich für das Verhalten aller Mitglieder. Bei Regelverstössen wird die gesamte Organisation sanktioniert, nicht nur Einzelpersonen.
Sanktionen können je nach Schwere des Verstosses unterschiedlich ausfallen, bis hin zur Auflösung der Organisation.
6.2 Auflösung von Organisationen
Kriminelle Organisationen können bei wiederholten oder schweren Regelverstössen aufgelöst werden. Schwere Verstösse wie Metagaming, Powergaming oder unverhältnismässige Gewaltanwendung können durch Moderatoren sanktioniert werden.
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