3. Konflikte zwischen Organisationen
3.1 Konflikte mit anderen Kriminellen Organisationen
Konflikte mit anderen kriminellen Organisationen müssen im RP aufgebaut und gerechtfertigt sein. Übermässige oder willkürliche Gewalt gegen andere kriminelle Organisationen ist untersagt.
3.2 Racheakte
Racheakte müssen RP-technisch begründet sein und dürfen nicht direkt nach einem Verlust oder einer Niederlage erfolgen, wenn keine ausreichende RP-Grundlage besteht.
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