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3. Dienstpflichten für alle Staatsfraktionen
3.1 Reaktionszeiten
- Alle Mitglieder müssen auf Einsätze innerhalb einer angemessenen Zeit reagieren, um eine effektive Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen.
3.2 Verwendung von Fraktionsfahrzeugen
- Fraktionsfahrzeuge dürfen nur während des Dienstes und mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Missbrauch führt zu Disziplinarmassnahmen.
3.3 Dokumentation
- Nach dem Abschluss eines Einsatzes müssen alle relevanten Informationen detailliert dokumentiert und an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
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